{"id":648,"date":"2017-07-25T15:35:48","date_gmt":"2017-07-25T13:35:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zl-lader1234567.c63.eu\/?page_id=648"},"modified":"2020-08-24T15:21:15","modified_gmt":"2020-08-24T13:21:15","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.zl-lader.com\/?page_id=648","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"<h5 style=\"text-align: center;\">der Heinze &amp; S\u00f6hne GmbH<br \/>\nWalkm\u00fchlenweg 11, 98617 Meiningen<br \/>\nStand 02\/2019<\/h5>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragsgrundlagen<\/strong><br \/>\n(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<br \/>\n(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br \/>\n(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede nat\u00fcrliche oder juristische Person oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\n(1) Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Verk\u00e4ufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.<br \/>\n(2) Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und Auf- traggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Verk\u00e4ufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verk\u00e4ufers nicht berechtigt, hiervon abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die \u00dcbermittlung per Telefax, im \u00dcbrigen ist die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.<br \/>\n(3) Angaben des Verk\u00e4ufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<br \/>\n(4) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Verk\u00e4ufers diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Preise und Zahlung<\/strong><br \/>\n(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ohne Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<br \/>\n(2) Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von drei\u00dfig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verk\u00e4ufer. Schecks gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber, der Unternehmer ist, bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4llig- keit mit 5% p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt. Im Falle des Verzuges richtet sich der Zinssatz nach \u00a7 288 BGB.<br \/>\n(3) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<br \/>\n(4) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis<br \/>\n(einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<br \/>\n(5) Kommt es durch unsere Kunden zu unp\u00fcnktlichen Zahlungen und es tritt Verzug auf, behalten wir uns vor, Dritte mit dem Einzug der Forderungen zu beauftragen. Die Kosten hierf\u00fcr gehen dann zu Ihren Lasten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferung und Lieferzeit<br \/>\n<\/strong>(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.<br \/>\n(2) Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der auf der Auftragsbest\u00e4tigung angef\u00fchrte Termin. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<br \/>\n(3) Der Verk\u00e4ufer kann \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers \u2013vom Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Lieferund Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht nachkommt.<br \/>\n(4) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsst\u00f6- rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer sind, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>\n(5) Der Verk\u00e4ufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<\/li>\n<li>die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und<\/li>\n<li>dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/li>\n<\/ul>\n<p>(6) Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<br \/>\n<\/strong>(1) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Meiningen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verk\u00e4ufer auch die Installation, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.<br \/>\n(2) F\u00fcr den Fall der Versendung werden die Versandart und die Verpackung dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Verk\u00e4ufers unterstellt.<br \/>\n(3) Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Auftraggeber, Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<br \/>\n(4) Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang, insbesondere bei Verweigerung der Annahme des Paketes, tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verk\u00e4ufer betragen die Lagerkosten (0,25 %) des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<br \/>\n(5) Die Sendung wird vom Verk\u00e4ufer nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<br \/>\n(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>die Lieferung und, sofern der Verk\u00e4ufer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,<\/li>\n<li>der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem \u00a7 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,<\/li>\n<li>seit der Lieferung oder Installation [zw\u00f6lf] Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z. B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation [sechs] Werktage vergangen sind, und<\/li>\n<li>der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verk\u00e4ufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unm\u00f6glich macht oder wesentlich beeintr\u00e4chtigt, unterlassen hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(7) Es obliegt dem K\u00e4ufer, bei einem Verlust oder einer Besch\u00e4digung der Ware am Transportweg beim transportf\u00fchrenden Organ unverz\u00fcglich zu reklamieren. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich bei vereinbarter Selbstabholung das Recht vor, 1 Woche nach best\u00e4tigtem Termin einen Spediteur zu beauftragen und die bereitgestellte Ware auf Risiko und Kosten des Empf\u00e4ngers zu liefern<br \/>\n(8) Grunds\u00e4tzlich ist gelieferte Ware von der R\u00fcckgabe unter Ma\u00dfgabe der AGB&#8217;s ausgeschlossen. Sollten sich K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer trotzdem individuell, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Beeintr\u00e4chtigung der AGB&#8217;s dar\u00fcber einigen, dass gelieferte Ware, die vom Auftraggeber falsch bestellt wurde, zur\u00fcckgenommen wird, betr\u00e4gt die Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr ab Eingang der Ware bei dem Verk\u00e4ufer 30 % des Warenwertes.<br \/>\nSollten sich die Parteien auf Wunsch des Auftraggebers auf eine R\u00fcckholung der Kaufsache durch den Verk\u00e4ufer verst\u00e4ndigt haben, tr\u00e4gt der Auftraggeber die zus\u00e4tzlichen Kosten von 16,45 \u20ac netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer je Paket und 86, 50 \u20ac netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer je Palette.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/strong><br \/>\n(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngel betr\u00e4gt 1 Jahr bei gebrauchten Sachen, ansonsten 2 Jahre, sofern der K\u00e4ufer Verbraucher gem. \u00a7 13 BGB ist.<br \/>\n(2) Ist der K\u00e4ufer Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, so ist die Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen. Sofern f\u00fcr die Waren noch Herstellergarantien bestehen, werden diese Garantieanspr\u00fcche an den K\u00e4ufer \u00fcbergeleitet mit der Ma\u00dfgabe, dass der K\u00e4ufer die Garantieanspr\u00fcche selbst gegen\u00fcber dem Hersteller geltend machen kann. Gesonderte Rechte gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer werden damit nicht hervorgerufen.<br \/>\n(3) Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen offensichtlicher Sachm\u00e4ngel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.<br \/>\n(4) Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, M\u00e4ngeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br \/>\n(5) Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus den zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehungen.<br \/>\n(2) Die vom Verk\u00e4ufer an den K\u00e4ufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.<br \/>\n(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktritt.<br \/>\n(1) Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum des Verk\u00e4ufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an den Verk\u00e4ufer ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt den K\u00e4ufer widerruflich, die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verk\u00e4ufer darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<br \/>\n(4) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pf\u00e4ndung, wird der K\u00e4ufer sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinweisen und den Verk\u00e4ufer hier\u00fcber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verk\u00e4ufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer.<br \/>\n(5) Der Verk\u00e4ufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 50% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Haftung<\/strong><br \/>\n(1) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.<br \/>\n(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verk\u00e4ufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br \/>\n(3) Die Einschr\u00e4nkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers, wenn Anspr\u00fcche direkt gegen diese geltend gemacht werden.<br \/>\n(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\n(1) Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verk\u00e4ufers Meiningen oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer ist Meiningen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<br \/>\n(2) Die Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.<br \/>\n(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong><br \/>\nDer Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verk\u00e4ufer Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbeh\u00e4lt, die Daten, soweit f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p><a title=\"AGB - PDF-Download\" href=\"https:\/\/www.zl-lader.com\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/heinze_soehne_agb_2020-05.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Download der AGB, Stand 05\/2020<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>der Heinze &amp; S\u00f6hne GmbH Walkm\u00fchlenweg 11, 98617 Meiningen Stand 02\/2019 &nbsp; \u00a7 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragsgrundlagen (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. 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